FACHFÖRDERRICHTLINIE DES KULTURBÜROS
Fördergeber:
- Dezernat IV, Fachbereich Kunst und Kultur
Förderart und -umfang:
- Projektförderung
- Teilfinanzierung (max. 50% der Gesamtausgaben)
Förderberechtigte:
- natürliche und juristische Personen, die Aufgaben, an deren Erfüllung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und/ oder gemeinnützig arbeiten
- Förderungen erhalten insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstler und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren.
Gegenstand der Förderung:
Zuwendungen für freie kulturelle und künstlerische Projekte werden in folgenden Bereichen gewährt:
- Bildende Kunst – Darstellende Kunst – Heimatpflege – Kinder und Jugend – Musik – Literatur – Soziokultur
- Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von öffentlichen Veranstaltungen
Hinweise für Kulturschaffende
- Über die hier aufgeführte Projektförderung hinaus werden ausgewählte Institutionen auf der Basis von Zuwendungsrahmenverträgen bezuschusst.
- Zuwendungsfähige Ausgaben sind nur die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt entstehenden und je nach Art und Umfang des Projektes angemessenen Personalausgaben und Sachausgaben. Unbare Eigenarbeitsleistungen werden nicht als Eigenmittel anerkannt.
Achtung! Die Fachförderrichtlinien des Kulturbüros wurden überarbeitet und befinden sich bereits in der Beschlussfassung. Voraussichtlich wird die nächste Förderperiode bereits auf Basis der revidierten Fachförderrichtlinien durchgeführt werden.
Antragsfrist
- 30.09. für das Folgejahr
Links
Allgemeine Informationen gibt es hier!
Zu den Fachförderrichtlinien geht es hier!
Ansprechpartner und Kontakt:
FACHFÖRDERRICHTLINIE KLIMA
Fördergeber:
- Dezernat I, Umweltamt
Förderart und -umfang:
- Projektförderung
- Teilfinanzierung (max. 80% der Gesamtausgaben, max. 30.000€)
Förderberechtigte:
- natürliche oder juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen
Gegenstand der Förderung:
Die Fachförderrichtlinie Klima orientiert sich am Masterplan 100% Klimaschutz und am Klimaanpassungskonzept für die Landeshauptstadt Magdeburg.
Förderschwerpunkte:
- vorbildliche Vorhaben im Bereich des Klimaschutzes
- Vorhaben, welche Potenziale zur Minderung klimaschädlicher Gase in den verschiedenen Handlungsfeldern des Masterplans "100% Klimaschutz" (Energiesysteme und Stromnutzung, Stadtplanung und Gebäude, Mobilität, Wirtschaft, Klimaverträglicher Alltag, Regionaler Klimaschutz) erschließen
- Vorhaben zur Erhöhung der Klimakompetenz (z.B. Informations-, Motivations-und Mitmachangebote) unter aktiver Bürgerbeteiligung
- Vorhaben zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für die Themen Klima und Klimawandel unter aktiver Einbeziehung der Zielgruppe
Hinweise für Kulturschaffende
- Grundsätzlich können auch für Kulturveranstaltungen Fördermittel beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch der Bezug zum Klima- und Umweltschutz (z.B. Veranstaltung zur Vermittlung von Klimakompetenz).
- Unbare Eigenarbeitsleistungen werden als Eigenmittel anerkannt.
Antragsfrist
- 30.09. für das Folgejahr
Links
Allgemeine Informationen gibt es hier!
Zu den Fachförderrichtlinien geht es hier!
Ansprechpartner und Kontakt:
VERFÜGUNGSFONDS ZUR OTTOSTADT-KAMPAGNE
Fördergeber:
- Dezernat III, Wirtschaftsdezernat
Förderart und -umfang:
- Werbekostenzuschuss als Co-Finanzierung von möglichst vielen Projekten
- Regelförderung von 500 EUR (brutto), für außergewöhnliche Projekte auch bis zu 10.000 EUR (brutto) möglich
- 2021 stehen insgesamt 50.000 EUR zur Verfügung (entspricht dem fünffachen von 2020)
Förderberechtigte:
- Bürger*innen, Vereine, studentische Gruppen, positiv wirkende Interessengemeinschaften, gemeinnützige Verbände, Institutionen und Unternehmen, die in und um Magdeburg Projekte im Corporate Design der Ottostadt Magdeburg durchführen und damit die Bekanntheit der Dachmarke Ottostadt Magdeburg erhöhen.
Gegenstand der Förderung:
- Der Verfügungsfonds unterstützt Projekte, welche die Präsenz der Marke “Ottostadt” unterstützen bzw. einen besonderen Werbeeffekt für die Ottostadt-Marke erwarten lassen und so zur Stärkung der Identität und des Images der Landeshauptstadt Magdeburg beitragen.
Hinweise für Kulturschaffende
- Es müssen die Gestaltungsrichtlinien der Marke Ottostadt Magdeburg genutzt werden. Corporate Design Manual und Logo-Daten sowie Beratung dazu erfolgt durch das Wirtschaftsdezernat.
- Das Wirtschaftsdezernat erwartet von den geförderten Projekten eine herausragende und positive Darstellung der Ottostadt Magdeburg. Über den Antrag entscheidet der Wirtschaftsausschuss.
Antragsfrist
- Keine Frist; Anträge fürs laufende Kalenderjahr per Email an Frau Großkopf
Links
Allgemeine Informationen gibt es hier!
Pressemitteilung Ottostadt-Verfügungsfonds gibt es hier!
Informationen zum Verfügungsfonds mit allen Anträgen und Informationen zum runterladen gibt es hier!
Förderkriterien können hier nachgelesen werden!
Ansprechpartner und Kontakt:
- Frau Heike Großkopf, Tel: 0391/540 2532
- heike.grosskopf(at)ob.magdeburg.de
WEITERE FÖRDERMITTEL DER STADT
Die nicht direkt von Kulturschaffenden beantragt werden können, sich aber möglicherweise für Kooperationen anbieten!
Fachförderrichtlinie des Jugendamtes
Inhalt: Förderung von Leistungen der freien Jugendhilfe mit dem Ziel,
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen
- dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen
- die Gleichstellung von Mädchen und Jungen bzw. Frauen und Männern zu beachten
Zuwendungsempfänger:
- freie Träger der Jugendhilfenach dem SGB VIII, d.h.
- die Verbände und Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege
- eingetragene, rechtsfähige und gemeinnützige Vereine oder andere gemeinnützige Gesellschaften und Körperschaften, wenn sie als Mitglied einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege oder einem in gleicher Weise geeigneten Fachverband angehören
- Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- freiberuflich oder gewerblich tätige Fachkräfte, wenn sie als Mitglied einem geeigneten Fachverband angehören
- Jugendverbände
- Initiativen junger Menschen in Vertretung einer natürlichen volljährigen Person
Link:
Fachförderrichtlinie Migrantenorganisationen
Inhalt:
Unterstützung der Basisarbeit von Migrantenorganisationen mit dem Ziel, Migrantengruppen zur Selbstorganisation und Engagement für das Gemeinwohl zu befähigen, Hürden bei der Selbstorganisation und Basisarbeit der entsprechenden Organisationen abzubauen und ihr Engagement für das kulturübergreifende friedliche und respektvolle Zusammenleben im Gemeinwesen zu stärken.
Zuwendungsempfänger:
- In Magdeburg ansässige Migrantenorganisationen (eingetragene Vereine) als juristische Personen
Link:
Mehr Informationen gibt es hier!
Fachförderrichtlinie Gemeinwesenarbeit
Inhalt:
Zur Förderung der Arbeit der Arbeitsgruppen zur Entwicklung und Unterstützung der Gemeinwesenarbeit (AG GWA) werden Zuwendungen gewährt
- zur Förderung von stadtteilbezogenen Projekten
- für Aufwendungen tatsächlich entstandener Sachkosten der GWA-Sprecher
Gefördert werden können stadtteilbezogene Projekte zur Entwicklung der Gemeinwesenarbeit, die darauf abzielen, Bewohner zu selbstorganisiertem Handeln zu befähigen und zu aktivieren, die die Kooperation und Vernetzung von Akteuren im Stadtteil durch öffentliches Handeln entwickeln und unterstützen, sowie ehrenamtliches Engagement von Bewohnern einbeziehen. Mit den Zuwendungen sollen folgende Projektziele umgesetzt werden:
- Lebensqualität für die Bewohner im Stadtteil verbessern
- Angebote für unterschiedliche Generationen und Generationen übergreifende Angebote
- soziale und soziokulturelle Belebung des Stadtteils
- Vernetzungsstrukturen zwischen lokalen Institutionen, Einrichtungen, Firmen, Vereinen, freien Trägern, öffentlicher Verwaltung, Initiativen, Interessenvertretungen und einzelnen Bewohnern des Stadtteils aufbauen und festigen
- lokale Ressourcen aufspüren und bündeln
- soziale Kompetenzen der Bewohner fördern und stärken
- Verbesserung der Identifikation der Bewohner mit ihrem Stadtteil
- Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund im Stadtteil integrieren.
Zuwendungsempfänger:
- natürliche oder juristische Personen
Der Projektantrag muss allerdings zuerst in einer Beratung der örtlich zuständigen GWA gestellt werden, welche darüber abstimmt. Der Antrag kann nur mit einer Unterschrift des Sprechers der GWA eingereicht werden.
Link:
Mehr Informationen gibt es hier!